Prof. Dr. Andreas Teubner war bis 2015 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Jena tätig.
Er ist Professor für Gesundheitsrecht und unterstützt die Kanzlei bei der Bearbeitung medizinrechtlicher Mandate in ausgewählten Teilbereichen.
Medizinrecht beinhaltet:
- Erwerb und Abgabe vertragsärztlicher und -psychotherapeutischer Praxen
- Zulassungsangelegenheiten
- Honorarstreitigkeiten