Thomas Ott

Rechtsanwalt Thomas Ott

Rechtsanwalt Thomas Ott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er arbeitet seit 1995 als Anwalt insbesondere auf den Rechtsgebieten des Immobilienrechts, des Arbeitsrechts sowie des Mietrechts.

Grundstücks- und Immobilienrecht:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung unter Beteiligung von Notaren, Kreditinstituten und Steuerberatern
  • Abwicklung gestörter Grundstückskaufverträge
  • Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren
  • Gestaltung und Durchsetzung von Grunddienstbarkeiten sowie Nachbarrechtsangelegenheiten
  • Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht:

  • Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen, Änderungskündigungen und Änderungsverträgen auf Arbeitgeberseite bzw. Abwehr und Verhandlung auf Arbeitnehmerseite
  • Verfolgung bzw. Abwehr sonstiger arbeitsvertraglicher Ansprüche wie z.B. auf Arbeitsentgelt, Überstundenvergütung, tarifliche Vergütung, Eingruppierung, Schadensersatz, Abmahnungen, Arbeitszeugnis
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsordnungen und dgl.
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Mietrecht:

  • Verhandlung und Gestaltung gewerblicher Miet- und Pachtverträge
  • rechtliche Begleitung und Vertretung bei der Vorbereitung und Durchführung  komplexer Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (ausführliche Modernisierungsankündigung, Mieterbesprechung, Modernisierungsvereinbarungen, Modernisierungserhöhungserklärung einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung) auf Vermieter- bzw. Mieterseite
  • Kündigungen, Räumungsverlangen, sonstige Vertragsstörungen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungsverlangen

Thomas Ott, Jahrgang 1964, ist verheiratet, hat drei Kinder und drei Enkelkinder.