Rechtsanwalt Thomas Ott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er arbeitet seit 1995 als Anwalt insbesondere auf den Rechtsgebieten des Immobilienrechts, des Arbeitsrechts sowie des Mietrechts.
Grundstücks- und Immobilienrecht:
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung unter Beteiligung von Notaren, Kreditinstituten und Steuerberatern
- Abwicklung gestörter Grundstückskaufverträge
- Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren
- Gestaltung und Durchsetzung von Grunddienstbarkeiten sowie Nachbarrechtsangelegenheiten
- Wohnungseigentumsrecht
Arbeitsrecht:
- Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen, Änderungskündigungen und Änderungsverträgen auf Arbeitgeberseite bzw. Abwehr und Verhandlung auf Arbeitnehmerseite
- Verfolgung bzw. Abwehr sonstiger arbeitsvertraglicher Ansprüche wie z.B. auf Arbeitsentgelt, Überstundenvergütung, tarifliche Vergütung, Eingruppierung, Schadensersatz, Abmahnungen, Arbeitszeugnis
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsordnungen und dgl.
- Beratung und Vertretung von Betriebsräten
Mietrecht:
- Verhandlung und Gestaltung gewerblicher Miet- und Pachtverträge
- rechtliche Begleitung und Vertretung bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (ausführliche Modernisierungsankündigung, Mieterbesprechung, Modernisierungsvereinbarungen, Modernisierungserhöhungserklärung einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung) auf Vermieter- bzw. Mieterseite
- Kündigungen, Räumungsverlangen, sonstige Vertragsstörungen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungsverlangen
Thomas Ott, Jahrgang 1964, ist verheiratet, hat drei Kinder und drei Enkelkinder.